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UKVI Übersetzungsanforderungen
Das Verständnis der UKVI-Übersetzungsanforderungen ist wichtig für einen erfolgreichen Visumantrag.
Schnelle Antwort
UKVI erfordert beglaubigte Übersetzungen aller nicht-englischen Dokumente. Unsere Übersetzungen erfüllen alle Home Office-Anforderungen mit 100% Akzeptanzrate.
TL;DR
UKVI verlangt beglaubigte Übersetzungen mit Übersetzerqualifikationen, Genauigkeitserklärung, Kontaktdaten und Datum. Notarisierung ist NICHT erforderlich. Reichen Sie sowohl Originaldokumente als auch Übersetzungen ein. Eigenübersetzungen oder Übersetzungen durch Freunde riskieren eine Ablehnung.
Key Facts
Was UKVI akzeptiert und was nicht
Stellen Sie sicher, dass Ihre Übersetzung den Home Office-Standards entspricht
Akzeptiert
UKVI-konforme Übersetzung
Eine professionelle Übersetzung, die alle Home Office-Anforderungen erfüllt. Dies liefern wir mit jeder beglaubigten Übersetzung.
Starting from
£35/Dokument
- Name und Qualifikationen des Übersetzers
- Unterschriebene Genauigkeitserklärung
- Kontaktdaten des Übersetzers
- Datum der Übersetzung
- Professionelle Formatierung
- Originaldokument-Layout beibehalten
Ideal für:
Alle UKVI-Anträge einschließlich Besuchervisa, Arbeitsvisa, Ehegattenvisa, Niederlassung (ILR), Staatsbürgerschaft und Asylanträge.
Kann abgelehnt werden
Häufige Fehler
Übersetzungen ohne ordnungsgemäße Beglaubigung oder professionelle Standards riskieren eine Ablehnung, was zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führt.
Starting from
Variiert
- Keine Übersetzerqualifikationen
- Fehlende Genauigkeitserklärung
- Keine Kontaktdaten
- Amateur- oder Eigenübersetzung
- Übersetzung durch Freunde oder Familie
- Nur maschinelle Übersetzung
Ideal für:
Diese Übersetzungen sind NICHT für UKVI-Anträge geeignet und werden wahrscheinlich abgelehnt.
Wann Welche Option Verwenden
Besuchervisa
Kontoauszüge, Arbeitszeugnisse, Immobiliendokumente und Bürgenunterlagen in Fremdsprachen.
Arbeitsvisa (Skilled Worker)
Qualifikationen, Beschäftigungshistorie, berufliche Zertifikate und Empfehlungsschreiben.
Ehepartner-/Partnervisa
Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Geburtsurkunden, Beziehungsnachweise und Finanzdokumente.
Niederlassung (ILR)
Alle Begleitdokumente, die nicht auf Englisch oder Walisisch sind, für Anträge auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Britische Staatsbürgerschaft
Geburtsurkunden, Einbürgerungsdokumente und alle fremdsprachigen Nachweise.
Asylanträge
Ausweisdokumente, Nachweise von Verfolgung, Herkunftslanddokumente.
Wichtige Hinweise
Notarisierung NICHT erforderlich
Entgegen der verbreiteten Annahme verlangt UKVI keine notariell beglaubigten Übersetzungen. Beglaubigte Übersetzung ist ausreichend.
Original + Übersetzung
Reichen Sie sowohl das Originaldokument ALS AUCH die Übersetzung ein. Reichen Sie nicht nur die Übersetzung ein.
Unabhängigkeit des Übersetzers
Der Übersetzer sollte weder mit Ihnen verwandt sein noch ein persönliches Interesse an Ihrem Antrag haben.
Formatierung ist wichtig
Die Übersetzung sollte das Layout des Originaldokuments so genau wie möglich widerspiegeln.
Kein Ablaufdatum
Beglaubigte Übersetzungen laufen nicht ab. Allerdings müssen einige Quelldokumente (wie Kontoauszüge) aktuell sein.
Jede Sprache akzeptiert
UKVI akzeptiert Übersetzungen aus jeder Sprache ins Englische. Wir übersetzen mehr als 200 Sprachen.
Offizielle UKVI-Anforderungen
Laut den Richtlinien von UK Visas and Immigration müssen Übersetzungen Folgendes enthalten:
- Bestätigung des Übersetzers, dass es sich um eine genaue Übersetzung des Originaldokuments handelt
- Datum der Übersetzung
- Vollständiger Name und Unterschrift des Übersetzers
- Kontaktdaten des Übersetzers
Die Richtlinien stellen ausdrücklich fest, dass Übersetzungen nicht notariell beglaubigt oder von einem Anwalt zertifiziert werden müssen.
Häufig übersetzte Dokumente
Die am häufigsten für UKVI-Anträge übersetzten Dokumente umfassen:
- Ausweisdokumente: Geburtsurkunden, Reisepässe, Personalausweise
- Beziehungsnachweise: Heiratsurkunden, Scheidungsurteile
- Finanzdokumente: Kontoauszüge, Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen
- Beschäftigungsdokumente: Arbeitszeugnisse, Verträge, Empfehlungsschreiben
- Bildungsdokumente: Abschlüsse, Diplome, Zeugnisse
- Rechtsdokumente: Gerichtsbeschlüsse, polizeiliche Führungszeugnisse
So vermeiden Sie eine Ablehnung
Um sicherzustellen, dass Ihre Übersetzung akzeptiert wird:
- Nutzen Sie einen professionellen Service – Nicht einen Freund, ein Familienmitglied oder ein kostenloses Online-Tool
- Prüfen Sie, ob die Beglaubigung enthalten ist – Die unterschriebene Genauigkeitserklärung ist unverzichtbar
- Überprüfen Sie, ob Übersetzerangaben vorhanden sind – Name, Qualifikationen und Kontaktdaten
- Reichen Sie auch die Originale ein – Fügen Sie immer die Quelldokumente bei
- Stellen Sie Vollständigkeit sicher – Jeder Teil des Dokuments muss übersetzt werden, einschließlich Stempel und Siegel
Häufig Gestellte Fragen
Häufige Fragen zu diesem Thema
UKVI rät dringend von Eigenübersetzungen ab. Obwohl nicht ausdrücklich verboten, können Übersetzungen durch den Antragsteller oder dessen Familienangehörige mit Misstrauen betrachtet und abgelehnt werden. Die Beauftragung eines unabhängigen professionellen Übersetzers wird immer empfohlen.
Nein. UKVI erklärt ausdrücklich, dass eine Notarisierung nicht erforderlich ist. Eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung von einem professionellen Übersetzer ist für alle UK-Visum- und Einwanderungsanträge ausreichend.
Beglaubigte Übersetzungen selbst laufen nicht ab. Allerdings müssen die zugrunde liegenden Dokumente möglicherweise aktuell sein (z. B. Kontoauszüge in der Regel innerhalb von 28 Tagen, Arbeitszeugnisse innerhalb von 3 Monaten). Das Übersetzungsdatum sollte nahe an Ihrem Antragsdatum liegen.
Nur die nicht-englischen Abschnitte müssen übersetzt werden. Der Übersetzer sollte vermerken, welche Abschnitte übersetzt wurden, und bestätigen, dass der restliche Text bereits auf Englisch war.
Ja, UKVI verlangt Originaldokumente zusammen mit den Übersetzungen. Bei wertvollen Dokumenten wie Geburtsurkunden werden diese nach der Bearbeitung zurückgegeben. Wir können bei Bedarf auch beglaubigte Kopien anfertigen.
UKVI akzeptiert Übersetzungen aus jeder Sprache ins Englische. Es gibt keine Einschränkung bei den Ausgangssprachen. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen aus über 200 Sprachen an.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie unser Team
UKVI-konforme Übersetzungen benötigt?
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen, die von UKVI und dem Home Office akzeptiert werden. Schnelle Bearbeitung, wettbewerbsfähige Preise und garantierte Akzeptanz.
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