Leitfaden zur Dokumentenbeglaubigung

Allgemeine Hinweise zu Apostille-, Botschaftsbeglaubigungs- und Notarisierungsanforderungen.

Nur zur Orientierung - bitte immer beim FCDO und der zuständigen Botschaft verifizieren

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Dieses Tool bietet nur allgemeine Hinweise. Anforderungen können sich ändern und je nach Ihren spezifischen Umständen variieren. Bestätigen Sie die aktuellen Anforderungen immer direkt beim FCDO, der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat und der empfangenden Behörde in Ihrem Zielland, bevor Sie fortfahren.

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Dokumentenbeglaubigung verstehen

Wichtige Konzepte erklärt

Apostille

Ein offizielles FCDO-Zertifikat, das britische Dokumente für die Verwendung in 128 Mitgliedsländern des Haager Übereinkommens beglaubigt. Kein Botschaftsbesuch erforderlich.

Botschaftsbeglaubigung

Erforderlich für Nicht-Mitgliedsländer. Nach der Apostille muss das Dokument von der Botschaft des Ziellandes in London gestempelt werden.

Notarielle Beglaubigung

Einige Dokumente müssen von einem britischen Notar oder Anwalt beglaubigt werden, bevor das FCDO eine Apostille ausstellt. Erforderlich für nicht-amtliche Dokumente.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist ein offizielles Zertifikat, das vom britischen Foreign, Commonwealth and Development Office (FCDO) ausgestellt wird und Dokumente für die Verwendung in Ländern beglaubigt, die Mitglieder des Haager Apostille-Übereinkommens sind. Sie macht die Botschaftsbeglaubigung in 128 Mitgliedsländern überflüssig.

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Botschaftsbeglaubigung?

Eine Apostille reicht für Mitgliedsländer des Haager Übereinkommens (128 Länder) aus. Nicht-Mitgliedsländer erfordern eine zusätzliche Botschaftsbeglaubigung, bei der das Dokument nach Erhalt der Apostille von deren Botschaft in London gestempelt werden muss.

Wie lange dauert die Beglaubigung?

Die Standard-FCDO-Apostille dauert bis zu 15 Werktage. Die e-Apostille dauert 2 Werktage. Die Botschaftsbeglaubigung fügt je nach Land 5-15 zusätzliche Werktage hinzu. Die Gesamtzeit für Nicht-Mitgliedsländer beträgt typischerweise 15-25 Werktage.

Brauche ich eine beglaubigte Übersetzung für die Beglaubigung?

Viele Länder verlangen, dass Dokumente in ihrer Amtssprache oder auf Englisch vorliegen. Wenn Ihr Dokument übersetzt werden muss, sollte es beglaubigt sein und muss möglicherweise vor der Beglaubigung auch notariell beglaubigt werden. Die Übersetzung kann separat oder zusammen mit dem Originaldokument apostilliert werden.

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